INTERREG III


Finanzierung der Projekte und Initiativen:

Die Finanzierung der Projekte und Initiativen der EUREGIO EGRENSIS erfolgt über Haushaltsmittel der EUREGIO EGRENSIS, Mittel aus dem staatlichen, kommunalen oder privatwirtschaftlichen Bereich, durch Sponsorenmittel und insbesondere durch Mittel aus der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A der Europäischen Union.
Einen guten Einstieg in das Thema mit den wesentlichen Informationen zur EU-Gemeinschafts-initiative INTERREG III bietet die Generaldirektion Regionalpolitik der EU-Kommission unter der Internet-Adresse: http://www.inforegio.cec.eu.int/wbpro/interregIII/interreg_de.htm.


INTERREG III A (2000 - 2006):

Nach Auslauf der Mittel von INTERREG II werden ab dem Jahr 2001 Mittel für die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III bereitstehen. Für den bayerisch-tschechischen Grenzraum werden dabei für den bayerischen Grenzraum zu Tschechien insgesamt rund 64 Mio. EURO zur Verfügung gestellt. In Anknüpfung an die Erfahrungen mit den vorangegangenen INTERREG-Initiativen wird die neue Phase über drei Ausrichtungen umgesetzt:
Die Ausrichtung A beinhaltet die Förderung einer integrierten Regionalentwicklung in benachbarten Grenzgebieten einschließlich der Außengrenzen der Europäischen Union. Teilbereich A des INTERREG III-Programmes stellt damit die wichtigste Fördermöglichkeit für die EUREGIO EGRENSIS dar. Fördergebiete sind hier die Landkreise und kreisfreien Städte entlang der Grenze sowie die Gebiete in der sogenannten "2. Reihe". Prioritäre Themen stellen unter anderem Beschäftigungsinitiativen, Integration des Arbeitsmarktes, Umweltschutz, Verkehr, Kommunikationsnetzwerke oder Stärkung der Humanressourcen dar. Insgesamt wird für diese Ausrichtung ein Großteil der Finanzmittel aus INTERREG III bereitgestellt.


Eine Ausweitung des Mittelvolumens in der Phase von INTERREG III A wird auch der Kleinprojektefonds erfahren. So werden in Zukunft jährlich bis zu 125.000 ? statt bisher 30 TDM für die Euregiones zur Umsetzung von Projekten in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zur Verfügung stehen. Es können damit grenzüberschreitende Kleinprojekte und Begegnungsmassnahmen in allen Programmbereichen verwirklicht werden.

Insgesamt lässt die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A der Europäischen Union eine maßgebliche Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und deren Finanzierungsmöglichkeiten erwarten.

Das Programm INTERREG III A Bayern-Tschechien ist Anfang August 2001 durch die Europäische Kommission genehmigt worden. INTERREG III unterscheidet Projekte nach ihrem Gesamtfinanzvolumen.

Die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern verwaltet für ihr Gebiet die Mittel des so genannten Dispositionsfonds. Aus dem Dispositionsfonds können kleine Projekte bis zu einem Gesamtvolumen von max. 25.000 ? mit bis zu 50% gefördert werden. Ein EUREGIO EGRENSIS-Gremium entscheidet über die Vergabe dieser Mittel in Abstimmung mit den tschechischen Partnern.


Für Großprojekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25.000 ? besteht ein eigener Lenkungs- und Begleitausschuss für die Vergabe der INTERREG-Mittel im bayerischen Grenzraum zur Tschechischen Republik. Zuständige Stellen für die Beantragung der Großprojekte sind die Regierung von Oberfranken in Bayreuth und die Regierung der Oberpfalz in Regensburg.

Weitere Informationen: Bay. Staatsministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Stichwort "Europa".


Die Antragsformulare für grenzüberschreitende Projekte im bayerisch-tschechischen Grenzraum können bei der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern angefordert werden oder von der Adresse http://www.euregio-egrensis.de downgeloaded werden.

Bitte beachten: Die nächste Vergabesitzung findet im Juni statt, grenzüberschreitende Kleinprojekte müssen für diese Vergabesitzung bis zum 25.05.2002 bei der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern eingereicht werden.

Neben INTERREG III A gibt es noch INTERREG III B und INTERREG III C:

Ausrichtung B soll einen Beitrag zur harmonischen räumlichen Integration innerhalb der Gemeinschaft leisten. Es geht hier um die transnationale Zusammenarbeit in insgesamt 13 Großräumen (Kooperationsräumen). Bayern ist beteiligt im Raum Nordwesteuropa mit Schwaben, Unter-, Mittel- und Oberfranken sowie in seiner Gesamtheit im Mitteleuropäischen und Donauraum, in den auch Sachsen und Thüringen, somit die gesamte EUREGIO EGRENSIS, eingegliedert sind.

Ausrichtung C möchte eine Verbesserung der Entwicklungs- und Kohäsionspolitik durch transnationale und interregionale Zusammenarbeit erreichen. Diese Ausrichtung erscheint insbesondere im Hinblick auf die Kooperation der EUREGIO EGRENSIS mit dem Regionalverband Päijät-Hämeen Liitto in Südfinnland interessant. Denn im Mittelpunkt dieser Ausrichtung steht die Zusammenarbeit von nicht unmittelbar benachbarten Regionen, die aber nach sozio-ökonomischen Gesichtspunkten dennoch ähnliche Merkmale aufweisen.